Für unsere Gäste
Am 2. April läuft die Übergangsfrist für die bislang gültigen Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 in Bayern aus. Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen.
Somit entfällt ab diesem Tag die Maskenpflicht in Innenräumen, auch die 2G- und 3G-Regelungen laufen aus.
Das Tragen der Masken ist im Innenbereich weiterhin empfohlen aber nicht verpflichtend.
Unser Hygienekonzept wird nach allen aktuellen Richtlinien angepasst. Die Gesundheit aller Gäste und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität.
Wir freuen uns, auf Ihren Besuch!
Ihr Christoph Leinberger und das gesamte Team Hotel Gut Ising
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