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Wichtiges

AGBS Hotel Gut Ising

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Hotel Gut Ising K. Magalow KG, nachfolgend Hotel Gut Ising genannt, insbesondere für Hotelaufnahmeverträge sowie für Veranstaltungen, Konferenzen und Bankette und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Gut Ising, auch Catering- und Eventserviceleistungen.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch das Hotel Gut Ising.

  1. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform

2.1 Präsentationen des Hotel Gut Ising, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot des Hotel Gut Ising dar.

2.2 Ein Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Gut Ising zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.3 Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein von dem Hotel Gut Ising abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird.

2.4. Zeitungsanzeigen, die die Daten des Hotels für Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen oder Vorstellungsgesprächen enthalten, bzw. der Gebrauch des Namens Hotel Gut Ising für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall wird auf Zahlung lt. Punkt 5.bestanden.

  1. Gesamtschuldnerische Haftung

Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haften der Gast und der Dritte bzw. der Auftraggeber und der Dritte als Gesamtschuldner.

  1. Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers.

4.2 Rechnungen des Hotel Gut Ising sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

4.3 Das Hotel Gut Ising ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel Gut Ising ist ferner berechtigt, während der Vertragslaufzeit aufgelaufene Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

Bis zur Zahlung des Vorschusses, der Sicherheitsleistung, der fälligen Zwischenrechnung oder der gestellten Rechnung steht dem Hotel Gut Ising ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

4.4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen im üblichen Rahmen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

4.5. Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gäste-Konten sind wöchentlich zahlbar. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug verrechnet das Hotel Mahnkosten und Kosten der Forderungseinziehung. Zusätzlich werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet.

4.6. Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: Eurocard, Visa und American Express. Aber nur bei Beträgen, die weder einer Provisionsforderung noch einem Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfalle berechtigt Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5 % erhoben.

  1. Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen

5.1 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Gut Ising.

5.2 Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 15.00 Uhr bis zum Abreisetag 12.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 12.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend. Bei Abreise nach 12.00 Uhr wird der aktuelle Tageszimmerpreis berechnet werden.

5.3 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer oder Räume. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.

5.4 Zimmerstornierungen können nur schriftlich erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung der Buchung ist der Eingang der schriftlichen Zimmerstornierung beim Hotel Gut Ising.

5.4.1 Stornierungen bei Individualreservierungen

Individualreservierungen liegen ausschließlich bei Reservierungen von 1-9 Zimmern pro Nacht vor. Sofern weitere Räume (Gaststuben, Veranstaltungsräume etc.) hinzugebucht werden gelten die Stornierungsfristen für Zimmerfestkontingente.

(1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Stornierungsfristen. Bei späteren Stornierungen ist das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der Regelungen des Abs. 2 zu zahlen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Vereinbarungen die bereits zur Angebotserstellung die kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ausschließen.

(2) Können die Zimmer weitervermietet werden, hat das Hotel die Einnahmen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Können die Zimmer nicht weitervermietet werden, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen (mit Frühstück) zu zahlen. Dem Gast steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass der für die ersparten Aufwendungen pauschalierte Betrag tatsächlich höher liegt; in diesem Fall wird der vom Gast nachgewiesene Betrag berücksichtigt.

5.4.2 Stornierungen bei Zimmerfestkontingenten

Zimmerfestkontingente liegen bei Reservierungen von 10 oder mehr Zimmern vor. Je nach Zeitpunkt der Stornierung wird ein Teil des Zimmerkontingents und alle anderen vertraglich vereinbarten Leistungen wie folgt berechnet:

Person = pax | Roomnights = RN

Bis 15 pax/RN

16-30 pax/RN

31-50 pax/RN

4 Wochen vor Anreise

Kostenfrei

8 Wochen vor Anreise

Kostenfrei

Bis zu 10 Wochen vor Anreise

Kostenfrei

Bis zu 2 Wochen vor Anreise

60% der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis zu 6 Wochen vor Anreise

60% der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis zu 8 Wochen vor Anreise

60% der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis zu 1 Woche vor Anreise

80% der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis zu 4 Wochen vor Anreise

80% der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis 6 Wochen vor Anreise

80% der vertraglich vereinbarten Leistungen

51-100 pax/RN

101-250pax/RN

Ø  250 pax/RN

Bis zu 12 Wochen vor Anreise

Kostenfrei

Bis zu 16 Wochen vor Anreise

Kostenfrei

Individuell

 

Bis zu 10 Wochen vor Anreise

60% der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis zu 12 Wochen vor Anreise

60% der vertraglich vereinbarten Leistungen

 

 

Bis zu 8 Wochen vor Anreise

80% der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis zu 10 Wochen vor Anreise

80% der vertraglich vereinbarten Leistungen

 

 

Die prozentualen Angaben gelten entsprechend für weitere veranstaltungsrelevante Leistungen wie Raummiete, zusätzliche Speisen und Getränke oder gebuchte Workshops. Die jeweils kostenfrei stornierbaren Anteile des Gesamtvolumens entsprechen den pauschalierten ersparten Aufwendungen, sodass das nicht mehr frei stornierbare Restvolumen dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

5.4.3 Stornierungen bei Abrufkontingenten

Abrufkontingente sind Reservierungen von 10 oder mehr Zimmern, bei denen die Zimmer vom Gast oder einem Dritten unter einem Stichwort bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt bei dem Hotel Gut Ising abgerufen werden. Hiernach fällt das nicht abgerufene Zimmerkontingent ohne weitere Rücksprache zurück in den freien Verkauf, und es besteht kein Anspruch auf die Zimmer und Zimmerpreise.

Stornierungsbedingungen bei Stornierungen zu Abrufkontingenten siehe 5.4.2 Stornierungen bei Zimmerfestkontingenten.

Die benannten Stornierungsbedingungen sind für den abrufenden Gast bindend.

  1. Besondere Bestimmungen für Spa

6.1 Zu Beginn der Behandlung informiert der Gast den Betreuer über evtl. gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herzkrankheiten, Bluthochdruck, Stoffwechselstörung, Allergien oder eine Schwangerschaft.

6.2 Das Hotel Gut Ising haftet nicht für durch Kosmetika und Behandlungen aufgetretene nicht absehbare Haut- und Körperreaktionen sowie durch den Gast nicht bekannte oder dem Hotel Gut Ising nicht mitgeteilte Allergien oder andere körperliche Voraussetzungen, bei denen von der gebuchten Behandlung abzusehen gewesen wäre.

6.3 Das Hotel Gut Ising kann die Wellness- und Fitnessräume vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten oder ähnliches notwendig machen.

6.4 Kinder bis 14 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht im Gut Ising Spa & Wellness aufhalten. Eltern haften für Ihre Kinder.

  1. Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen

7.1 Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen der Veranstaltung durch das Hotel Gut Ising überlassenen Räume, Vitrinen oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Gut Ising.

7.2 Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Sollten keine Genehmigungen eingeholt werden und dem Hotel Gut Ising dadurch Kosten entstehen, werden diese an den Kunden weiterberechnet.

7.3 Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Gut Ising. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber gegenüber dem Hotel Gut Ising den entsprechenden Nachweis zu führen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.

7.4 Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und/oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung bis spätestens 24 Stunden nach vertraglich vereinbartem Veranstaltungsende nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten zu erstatten.

7.5 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

7.5.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel Gut Ising spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotel Gut Ising, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Auftraggeber das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

7.5.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel Gut Ising frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziff. 7.5.1 Satz 3 gilt entsprechend.

7.5.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel Gut Ising berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.

7.5.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel Gut Ising diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel Gut Ising die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel Gut Ising trifft ein Verschulden.

7.6 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel Gut Ising mitbringen. In diesen Fällen kann das Hotel Gut Ising eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

7.7. Bei kurzfristigen Umgestaltungen von bereits bestellter Raumausstattung berechnen wir pro Mitarbeiter und angebrochener Stunde den jeweils gültigen Stundensatz.

7.8.Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig und rechtskräftig festgestellt.

7.9. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

7.10. Soweit im Rahmen der Veranstaltung auch Zimmer überlassen werden, gilt die Ziffer 5 dieser AGB (Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen) entsprechend.

  1. Besondere Bestimmungen bei Catering

8.1 Das Hotel Gut Ising bietet Catering an.

8.2 Der Catering-Auftrag ist mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich zu erteilen. Sollte sich die Personenanzahl ändern, teilt der Besteller dies umgehend, spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin, mit.

8.3 Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Liefertermin möglich.

8.4 Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Eigentum des Hotel Gut Ising. Das Equipment wird vollständig in einer Ausstattungsliste erfasst, die der Besteller bei Empfang prüft und deren Richtigkeit bestätigt bzw. ggf. korrigiert. Die Ausstattungsliste muss von einem Mitarbeiter des Hotel Gut Ising gegengezeichnet werden.

Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort genutzt werden.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Für hochwertige Ausstattungen kann das Hotel Gut Ising einen angemessenen Mietpreis erheben, der individuell vereinbart und in der Preiskalkulation gesondert ausgewiesen wird.

Die zur Verfügung gestellte Ausstattung ist vom Veranstalter nach Ver­anstaltungsende zum vereinbarten Termin zur Abholung bereitzustellen.

8.5 Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein oder das Hotel Gut Ising von ihren Lieferanten nicht in der erforderlichen Menge bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich das Hotel Gut Ising geringfügige Änderungen der angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser Produkte durch gleichwertige Waren vor.

8.6 Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Küchen-, Auf- und Abbaupersonal, Reinigungskräften, Technikern, Hostessen, Hilfskräften werden gesondert vereinbart; hierfür wird auf Stundenbasis abgerechnet.

9.Allgemeines

9.1. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

9.2. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung; Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

  1. Rücktrittsrecht des Hotel Gut Ising

Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses, bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt kann es die Veranstaltung absagen; das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.

  1. Haftung des Hotel Gut Ising

11.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Waren oder Leistungen des Hotel Gut Ising auftreten, wird sich das Hotel Gut Ising auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

Unterlässt es der Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel dem Hotel innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Anzeigepflichten des § 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB sowie – bei Kaufleuten - § 377 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für sämtliche sonstige gesetzlichen Anzeige-, Prüfungs- und Rügepflichten.

11.2 Das Hotel Gut Ising haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Hotel Gut Ising wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4 Ziff. 11 dieser AGB (Haftung für eingebrachte Sachen) bleiben unberührt.

  1. Haftung für eingebrachte Sachen

Beherbergt das Hotel Gut Ising Gäste oder Auftraggeber von Veranstaltungen, so haftet das Hotel Gut Ising nach den Regelungen der §§ 701 ff. BGB – also grundsätzlich der Höhe nach begrenzt durch das 100-fache des Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens bis zu dem Betrag von EUR 600,00 und höchstens bis zu dem Betrag von EUR 3.500,00.

Wertgegenstände, Geld oder geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) sind im Zimmersafe aufzubewahren. Falls diese nicht dort verwahrt werden, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung.

Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange für Schäden, die durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, an Gebäude und Inventar verursacht werden, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.

  1. Keine Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

14.2 Sofern der Gast oder Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen des Hotel Gut Ising in Ising / Chieming. Gerichtsstand der K Magalow KG ist Traunstein.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

GUT ISING K. Magalow KG
Kirchberg 3
83339 Chieming/Ising (Stand März 2021)

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